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1 Inanspruchnahme
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2 получение кредита
n1) gener. die Aufnahme von Geldern2) law. Aufnahme eines Kredits, Inanspruchnahme eines Kredits3) busin. Kreditaufnahme, Ziehung
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Inanspruchnahme — Benutzung; Gebrauch; Nutzung; Indienstnahme; Verwendung; Anwendung; Ergreifung (von Maßnahmen); Einsatz * * * In|ạn|spruch|nah|me 〈f. 19; unz.〉 das Inanspruchnehmen, Überhäufung mit Arbeit, hohe Beanspruchung, Anforderung ● durch zu häufige… … Universal-Lexikon
Sicherungsvertrag — Der Sicherungsvertrag (auch: Sicherungsabrede oder Zweckerklärung) ist im Kreditwesen eine Vereinbarung in Kreditverträgen über den Sicherungszweck von Kreditsicherheiten. Sicherungszweck von Kreditsicherheiten ist die Besicherung von Krediten.… … Deutsch Wikipedia
Effektivverzinsung — Ef|fek|tiv|ver|zin|sung 〈f. 20; unz.; Wirtsch.〉 der tatsächl. Zinsertrag festverzinslicher Wertpapiere unter Berücksichtigung des jeweiligen Kurses * * * Ef|fek|tiv|ver|zin|sung, die: ↑ effektiver (2) Zins bzw. ↑ effektiver (2) Ertrag eines… … Universal-Lexikon
Kontokorrent — Kon|to|kor|rẹnt 〈n. 11〉 1. laufende Rechnung, Verbindung zweier Geschäftspartner, bei der die gegenseitigen Leistungen u. Verpflichtungen einander gegenübergestellt u. regelmäßig abgerechnet werden 2. = laufendes → Konto [<ital. conto… … Universal-Lexikon
Kreditkosten — Kosten der Inanspruchnahme eines ⇡ Kredits, bestehend aus ⇡ Zins, ⇡ Provisionen sowie Auslagen und ⇡ Nebenkosten. Im Bereich des Verbraucherkredits (⇡ Verbraucherdarlehen) schreibt § 492 BGB die Angabe von Zinsen und aller sonstigen Kosten im… … Lexikon der Economics
Bürgschaft (Deutschland) — Die Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge (veraltet Kavent[1]) gegenüber dem Gläubiger eines Dritten (des so genannten Hauptschuldners) verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Dritten… … Deutsch Wikipedia
Eidesstattliche Erklärung — Die Versicherung an Eides statt (oder eidesstattliche Versicherung) ist im deutschen Recht eine besondere Beteuerung, mit der derjenige, der diese Versicherung abgibt, bekräftigt, dass eine bestimmte Erklärung der Wahrheit entspricht. Besondere… … Deutsch Wikipedia
Eidesstattliche Versicherung — Die Versicherung an Eides Statt (oder eidesstattliche Versicherung) ist im deutschen Recht eine besondere Beteuerung, mit der derjenige, der diese Versicherung abgibt, bekräftigt, dass eine bestimmte Erklärung der Wahrheit entspricht. Besondere… … Deutsch Wikipedia
Offenbarungseid — Die Versicherung an Eides statt (oder eidesstattliche Versicherung) ist im deutschen Recht eine besondere Beteuerung, mit der derjenige, der diese Versicherung abgibt, bekräftigt, dass eine bestimmte Erklärung der Wahrheit entspricht. Besondere… … Deutsch Wikipedia
Vermögensverzeichnis — Die Versicherung an Eides statt (oder eidesstattliche Versicherung) ist im deutschen Recht eine besondere Beteuerung, mit der derjenige, der diese Versicherung abgibt, bekräftigt, dass eine bestimmte Erklärung der Wahrheit entspricht. Besondere… … Deutsch Wikipedia
Versicherung an Eides Statt — Die Versicherung an Eides statt (oder eidesstattliche Versicherung) ist im deutschen Recht eine besondere Beteuerung, mit der derjenige, der diese Versicherung abgibt, bekräftigt, dass eine bestimmte Erklärung der Wahrheit entspricht. Besondere… … Deutsch Wikipedia